Die Einführung von Studiengebühren wurde stets stark kritisiert, nicht nur von den Interessenvertretungen der Studierenden. Dennoch schien es zwischenzeitlich, als setzten sich diese Gebühren bundesweit durch. Mittlerweile zeichnet sich jedoch ab, dass diese Gebühren vor dem endgültigen Aus stehen.
Nur noch Bayern und Niedersachsen halten an Studiengebühren fest
Wo immer die CDU in letzter Zeit aus der Landesregierung gewählt wurde, war damit auch das Ende der Studiengebühren gekommen. Die Oppositionsparteien SPD, Grüne und Linke waren sich in der Ablehnung dieser Gebühren stets einig und setzten nach dem Wechsel der Landesregierung diese Forderung auch konsequent um. Zunächst die Rot-Grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen, dann die Grün-Rote Regierung in Baden-Württemberg und zuletzt die mit absoluter Mehrheit regierende SPD in Hamburg. Waren vor wenigen Jahren Studiengebühren noch in sieben Bundesländern zulässig, werden es ab dem kommenden Wintersemester nur noch zwei sein: Bayern und Niedersachsen. Kurzfristig zeichnet sich dort noch keine Kursänderung ab. Die Abschaffung der Wehrpflicht sowie doppelte Abiturjahrgänge infolge des G8-Abiturs führen gegenwärtig zu einem starken Ansturm auf die Hochschulen, weswegen diese beiden Bundesländer zurzeit kein Ausweichen der Studierenden auf andere Länder zu fürchten brauchen. Langfristig wird dieser Sonderweg jedoch kaum durchzuhalten sein.
Keine Auswirkung auf Altfälle
Zu spät kommt diese Neuregelung für zahlreiche Studierende, die aufgrund nicht gezahlter Studiengebühren zwangsexmatrikuliert wurden und gegen die Zwangsvollstreckungen betrieben wurden oder noch werden. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen wird durch die Abschaffung der Studiengebühren nicht rückwirkend infrage gestellt.